Das EU -Vermögensregister

In Frankfurt nimmt bereits eine durch die EU legitimierte Behörde namens AMLA (Anti Money Laundering Authority) mit dem euphemistischen Synonym „Antigeldwäschebehörde“ ihre Arbeit auf der Grundlage einer vor Jahren bereits in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie auf. Man arbeitet offensichtlich nach der Methode, zuerst die Behörde zu errichten, dann erst die nationalen Rechtsgrundlagen zu schaffen.

Worum geht es hier genau?

Es geht um den Aufbau und die Verwaltung eines EU-Vermögensregisters, quasi als Komplementärmaßnahme zum digitalen Euro. Dies realisiert man nicht von heute auf morgen. Vielmehr sollen aus allen EU-Staaten Vermögenswerte aus verschiedenen, teilweise schon vorhandenen, dezentralen Registern durch Datenverknüpfungen zu einem zentralen Register zusammengefasst werden. Dabei sollen sämtliche Vermögenswerte wie z.B. Immobilien, Fahrzeuge, Yachten, Beteiligungen, Kunstgegenstände, Depots und Konten von Privatpersonen erfasst werden. Derzeit ist von einem Schwellenwert je Gegenstand von 200.000 Euro die Rede.

Brisant ist weiterhin der angedachte Kompetenzrahmen des sich etablierenden neuen EU-Verwaltungsapparats. Hierzu dürften umfassende Informations- und Zugangsrechte zu Steuerdaten oder zum Geldverkehr greifen, Befugnisse zur Verhängung von Geldstrafen sowie eine Ausstattung der Behörde mit Sanktionsrechten sind im Gespräch und dürften auch zu erwarten sein.

Nicht weniger brisant sind die angedachten Informationszugangsrechte für „Personen mit berechtigtem Interesse“. Es könnten Medienvertreter, Journalisten, nationale oder internationale Organisationen sein.

Meldevorgänge und Zugriffsrechte zwischen EU-Staaten und dem Zentralregister AMLA sind interessanterweise, zumindest in Deutschland, noch nicht in nationales Recht umgesetzt, obwohl, wie erwähnt, die Behörde sich bereits im Aufbau befindet. Da läuten schließlich die Alarmglocken!

Die AfD wird nach wie vor dafür eintreten, dass das Bargeld uneingeschränkt als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten bleibt. Digitales Geld ist mit einem liberalen, freiheitlichen Rechtsstaat ebenso wenig vereinbar wie eine zentrale Vermögensüberwachung von Privatpersonen.