Ausschluss der AfD aus dem Karlspreisdirektorium

Der Ausschluss der AfD aus dem Karlspreisdirektorium ist erfolgt. Die sogenannten Brandmauern sind zwar keine Erfindung der AfD, jedoch widersprechen sie den eigentlichen Werten des Karlspreises, der für den Zusammenschluss in Europa und die europäische Einigung steht – was einen klaren Widerspruch in sich darstellt.

Die AfD profitiert seit Jahren von der Politik der Brandmauern der etablierten Parteien, die sie als undemokratisch darstellt, und gewinnt dadurch stetig an Zustimmung.

Wir waren davon überzeugt, dass das Karlspreisdirektorium die Weitsicht besitzen würde, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass der Karlspreis auf einer vielfältigen, demokratischen Basis fußt und somit den Wählerwillen respektiert.

Leider ist dem nicht so.


Kritik am Direktorium

Laut Satzung ist das Direktorium verpflichtet, sich „höchstem ethischem Gehalt“ zu verschreiben, und „parteipolitische Gesichtspunkte dürfen nicht ins Gewicht fallen“. Für die AfD scheint diese Satzung allerdings nicht zu gelten.

In den vergangenen Jahren wurden aus der Bevölkerung mehrfach Nominierungen und Auszeichnungen – etwa für Annalena Baerbock, Ursula von der Leyen oder Wolodymyr Selenskyj – als fragwürdig oder kritisch bewertet.

Die Beteiligung der Opposition gehört zu den grundlegenden Werten des Karlspreises: „Humanität, Demokratie, Freiheit und Menschenrechte“, die dieser Preis in Europa fördern soll. Leider wird dieser demokratische Grundsatz beim Aachener Karlspreis in diesem Fall nicht beachtet.

Quelle:
www.karlspreis.de/Karlspreis-Satzung-der-Karlspreisgesellschaft.pdf