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Stellungnahme: Ausschluss AfD Aachen Direktkandidaten von der Bundestagswahl

„𝘙𝘦𝘤𝘩𝘵 𝘩𝘢𝘣𝘦𝘯 𝘩𝘦𝘪ß𝘵 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘙𝘦𝘤𝘩𝘵 𝘣𝘦𝘬𝘰𝘮𝘮𝘦𝘯!“ So lässt sich der Ausschluss unserer zwei AfD-Direktkandidaten zur Bundestagswahl beschreiben. Der AfD-Kreisverband Aachen hat es so gehandhabt, wie es das Bundeswahlgesetz eindeutig zulässt (vgl. § 21 Abs. 2

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